Urteil des Bundesvewaltungsgerichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei nachträglicher Vorhabenkumulation

Recht1

In einem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Schweinemaststalles hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juni 2015 (Az. 4 C 4.14) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen bei einer nachträglichen Kumulation von Vorhaben, für die jeweils an sich keine Prüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen ist, die aber zusammen die maßgeblichen Größen- und Leistungswerte überschreiten, gleichwohl eine Prüfungspflicht besteht. Dies ist auch von bauplanungsrechtlicher Bedeutung, da gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nur dann zulässig sind, wenn für ein solches Vorhaben keine Prüfungspflicht nach dem UVPG besteht.

LKT Rundschreiben Nr. 465/2015 [PDF-Dokument: 64 kB]

01.09.2015